Fuhrparkmanagement
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Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Zentralruf der Autoversicherer, gut gemeint aber.......

Wir raten zur Vorsicht! Der Zentralruf der Autoversicherer ist keine staatliche Institution, die bei einer Unfallabwicklung ausschließlich den Interessen des Geschädigten dient.

Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?

 

Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft, der GDV Dienstleistungs-GmbH aus Hamburg, an die sich Geschädigte nach einem Unfall zwecks Schadensregulierung wenden können und nach Willen der polizeilichen Behörden auch sollen. Der Zentralruf der Autoversicherer kann kostenlos und 365 Tage im Jahr sowie rund um die Uhr kontaktiert werden. Leider agiert dieses Unternehmen, vermutlich zu Recht, nicht gemeinnützig.

 

Welche Aufgabe hat der Zentralruf?

 

Der Zentralruf ermittelt zunächst die zuständige Versicherung des Unfallgegners.

In der Praxis müssen Sie dann aber leider mit einem Versuch der sofortigen Weiterleitung, durch den Zentralruf der Autoversicherer, an die eintrittspflichtige Versicherung rechnen.

Hier gilt es nun einen kühlen Kopf zu bewahren und die Schadensteuerung nicht sofort in die Hände der gegnerischen Versicherung zu geben.

Als schon schadenbedingt genervter Geschädigter kommt man schnell in Versuchung einzulenken. Man könnte dies als einen fragwürdigen, eindeutigen und massiven Eingriff in die Schadensregulierung mit Unterstützung der Behörden sehen. Die Dispositionsfreiheit des Geschädigten wird erheblich einschränkt.

 

Wie ist nun das Verhältnis der Behörden zur Versicherungs-Wirtschaft zu beurteilen?

 

Der Hintergrund!

 

Auf vielen Personalienaustauschkarten wirbt die Polizei seit Jahren (auch in Berlin und Brandenburg) mit dem Zentralruf der Autoversicherer. So heißt es in einem Artikel von Autosieger.de :

 

Zitat "Die Personalienaustauschkarten sollen die Polizeiarbeit unterstützen. Gleichzeitig wollen wir die anerkannte Autorität der Polizei für die Frequentierung des Zentralrufs nutzen", erklärt Heiko Beermann, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Betreiber des Zentralrufs. "Davon profitieren auch die Autoversicherer, denn sie haben die Möglichkeit, Schadenfälle schnell zu erfahren und zur Regulierung zu bringen."

 

Die Realität sieht dann so aus: Oftmals werden die Schäden schon durch die Beamten am Unfallort heruntergespielt, sicher auch mangels Fachwissen. Die Aufnahme des Unfalls und Vergabe eines Aktenzeichens wird verweigert (ein Aktenzeichen erfordert einen Bericht, dieser erfordert Arbeit, Stichwort, dünne Personaldecke). Dann erfolgt der Hinweis sich an den Zentralruf der Auto-Versicherer zu wenden. Praktischer Weise ist die Rufnummer ,,dick und fett‘‘ oben auf den Personalienaustauschkarten vermerkt.

 

Der ADAC informierte zu Recht:  Zitat “ … Achtung: Wenn Sie als Geschädigter vom Zentralruf direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung des Unfallgegners verbunden werden, besteht das Risiko, vorschnell Entscheidungen zur Schadenbehebung zu treffen, die später unter Umständen schwer rückgängig gemacht werden können. Zur Vermeidung von Entscheidungen, die evtl. viel Geld kosten können, weil die Versicherung Vorschläge zur Schadenregulierung in ihrem eigenen Interesse unterbreitet, sollte man sich auf alle Fälle vorher rechtlich informieren. …“

 

Und auch im Ratgeber des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, „Rechtstipps zum Verkehrsunfall“ wird ausgeführt:

 

 „Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weitergibt. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet. Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben. ….

 

Fazit.

 

  • Einen Sachverständigen können Sie als Geschädigter selbst auswählen.
  • Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen.
  • Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.
  • Den Schriftverkehr und anfallende ,,Forschungen‘‘ erledigt der Sachverständige und ein / eine Rechtsanwalt/in für Sie. Auch diese kostenlose Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes ist durch viele Urteilssprechungen abgesichert.
  • Eine Schadenssteuerung durch seriösen Sachverständigen und Rechtsbeistand ist ohne Vorkasse möglich.

 

Ein Anruf beim Zentralruf ist also gar nicht nötig! bzw, sollte maximal nur der Ermittlung der gegnerischen Versicherung dienen, wenn diese am Unfallort nicht bekannt gegeben wurde!

 

Wollen Sie sicher gehen, lassen Sie sich die Service-Karte des Unfallgegners aushändigen. Lichten Sie diese und / oder die Personalien und den Fahrzeugschein mit z.B. dem Handy ab.

Wie Sie nach einem Unfallschaden weiter vorgehen sollten erfahren Sie hier in unserem Unfalllexikon.

Oder rufen sie uns unverbindlich an, 365 Tage im Jahr rund um die Uhr!

Bei uns gibt es keine ,,dummen Fragen‘‘ und Informationen sind selbstverständlich kostenlos!

Personalienkarte der Berliner Polizei mit dem Hinweis auf den Zentralruf der Autoversicherer - Wie ist das Verhältnis der Behörden zur Versicherungs-Wirtschaft zu beurteilen?

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