Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Was sollte man nach einem Unfall als Erstes tun?

 

Zuallererst muss die Unfallstelle abgesichert werden.

Das bedeutet

  • Warnblinker anschalten
  • und Warndreieck aufstellen, damit andere Autofahrer gewarnt sind. Im Stadtverkehr muss das Warndreieck rund 50 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden, auf Landstraßen oder Autobahnen zwischen 100 und 200 Meter davor. Bringen Sie sich hierfür aber nicht in zu große Gefahr.

 

Rufen Sie die Polizei ! IMMER !

Bestehen Sie eine Aufnahme des Schadens und der Vergabe eines Aktenzeichens. Kommt es zu Problemen in der Regulierung kann diese Akte sehr hilfreich sein. Lassen Sie sich auch keinesfalls von den Beamten abwimmeln. Die Schäden werden oft, mangels Kenntnisse, runtergespielt.

 

Auch die Zeit, um die Schäden zu fotografieren, sollte man sich immer nehmen. Wer ein Fotohandy dabei hat, sollte die Unfallstelle und den Schaden an allen Fahrzeugen aus verschiedenen Winkeln fotografieren. Nie verkehrt ist außerdem eine Unfallskizze.

 

Welche Informationen müssen ausgetauscht werden?

Beide Fahrer sollten sich das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners notieren, außerdem Namen und Adressen laut Ausweispapieren. Vom Versicherungsschein lassen sich Name und Versicherungsnummer ablesen. Aufschreiben sollten sich die Fahrer zudem Ort und Zeit des Unfalls und gegebenenfalls Namen und Adressen von Zeugen. Im Ausland hilft die europäische Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge, auch Grüne Karte genannt. Sie enthält alle für die gegnerische Versicherung wichtigen Daten und ist umsonst bei jedem Versicherer erhältlich.

 

Wenn Nutzfahrzeuge ( beispielsweise Zugmaschinen mit Auflieger ) einen Verkehrsunfall verursacht haben, sollten Anspruchsteller in jedem Fall beide amtlichen Kennzeichen notieren und durchgeben. Möglicherweise sind Zugmaschine und Auflieger nicht ein- und demselben Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer einer Flottenversicherung zuzuordnen, sondern ggf. zwei unterschiedlichen Fahrzeughaltern.

 

Wann bin ich denn verpflichtet, die Polizei zu rufen?

Wurden beim Unfall Personen verletzt, muss in jedem Fall die Polizei her. Wer den Verdacht hat, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder sich genötigt fühlt, sollte ebenfalls lieber die Polizei informieren – hier könnte nämlich eine Straftat vorliegen. Bei Mietwagen ist eine polizeiliche Unfallaufnahme meist vertraglich vorgeschrieben. Auch bei einem Parkrempler muss, wenn der Halter des beschädigten Autos nicht aufzufinden ist, die Polizei informiert werden. Sonst ist das Fahrerflucht.

 

Was sind die häufigsten Fehler nach einem Unfall?

  • „Die Harmonie am Unfallort kann oft trügerisch sein“. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Dokumentation. Viele Fahrer vergessen in der Hektik der Situation, Fotos von der Unfallstelle zu machen.
  • Auf jeden Fall sollte man nicht nur die eigene Delle, sondern auch Schäden am gegnerischen Fahrzeug ablichten.
  • Viele Fahrer lassen sich zudem nach einem Unfall überrumpeln und geben voreilig ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Auf vielen Personalienaustauschkarten wirbt die Polizei seit Jahren (auch in Berlin und Brandenburg) mit dem Zentralruf der Autoversicherer. Einen voreilligen Anruf sollte man aber tunlichst vermeiden, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche nicht zu gefährden.
  • Generell gilt nach einem Unfall: nicht auf andere hoffen, sondern so viel wie möglich selbst dokumentieren.

Halten Sie das Erlebte und die Situation sofort fest.

Unfallskizzen helfen den Unfallhergang für die Versicherung oder Polizei darzulegen. Für viele Unfallopfer ist es nach diesem Riesenschreck eine besondere Herausforderung, fehlerfreie Unfallskizzen zu erstellen, nutzen Sie unseren Link:

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