Zuallererst muss die Unfallstelle abgesichert werden.
Das bedeutet
Rufen Sie die Polizei ! IMMER !
Bestehen Sie eine Aufnahme des Schadens und der Vergabe eines Aktenzeichens. Kommt es zu Problemen in der Regulierung kann diese Akte sehr hilfreich sein. Lassen Sie sich auch keinesfalls von den Beamten abwimmeln. Die Schäden werden oft, mangels Kenntnisse, runtergespielt.
Auch die Zeit, um die Schäden zu fotografieren, sollte man sich immer nehmen. Wer ein Fotohandy dabei hat, sollte die Unfallstelle und den Schaden an allen Fahrzeugen aus verschiedenen Winkeln fotografieren. Nie verkehrt ist außerdem eine Unfallskizze.
Beide Fahrer sollten sich das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners notieren, außerdem Namen und Adressen laut Ausweispapieren. Vom Versicherungsschein lassen sich Name und Versicherungsnummer ablesen. Aufschreiben sollten sich die Fahrer zudem Ort und Zeit des Unfalls und gegebenenfalls Namen und Adressen von Zeugen. Im Ausland hilft die europäische Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge, auch Grüne Karte genannt. Sie enthält alle für die gegnerische Versicherung wichtigen Daten und ist umsonst bei jedem Versicherer erhältlich.
Wenn Nutzfahrzeuge ( beispielsweise Zugmaschinen mit Auflieger ) einen Verkehrsunfall verursacht haben, sollten Anspruchsteller in jedem Fall beide amtlichen Kennzeichen notieren und durchgeben. Möglicherweise sind Zugmaschine und Auflieger nicht ein- und demselben Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer einer Flottenversicherung zuzuordnen, sondern ggf. zwei unterschiedlichen Fahrzeughaltern.
Wurden beim Unfall Personen verletzt, muss in jedem Fall die Polizei her. Wer den Verdacht hat, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder sich genötigt fühlt, sollte ebenfalls lieber die Polizei informieren – hier könnte nämlich eine Straftat vorliegen. Bei Mietwagen ist eine polizeiliche Unfallaufnahme meist vertraglich vorgeschrieben. Auch bei einem Parkrempler muss, wenn der Halter des beschädigten Autos nicht aufzufinden ist, die Polizei informiert werden. Sonst ist das Fahrerflucht.
Was tun, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnehmen will?
Auch wenn es sich tatsächlich um einen eher geringeren Schaden handelt, möchte man auf den Reparaturkosten natürlich nicht sitzen bleiben. Was ist also zu tun, wenn die Polizei zwar vor Ort, aber nicht bereit ist, den Unfall aufzunehmen?
Ein Anspruch auf eine Unfallaufnahme besteht leider nicht.
Zwar heißt es zumindest in Nordrhein-Westfalen in einem Runderlass des Innenministeriums, dass jeder Verkehrsunfall aufzunehmen ist. Dies ist jedoch lediglich als Dienstanweisung zu verstehen, aus der sich kein Recht des Einzelnen ableiten lässt.
In diesem Fall hilft also nur, die Polizeibeamten ausdrücklich zumindest um die Anfertigung einer Unfallmitteilung zu bitten und nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entscheidend sein kann.
Doch selbst wenn sich die Polizei weigert, ist noch längst nicht alles verloren. Oftmals lässt sich dennoch darlegen, wer den Unfall verursacht hat und entsprechend für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Noch am Unfallort können beispielsweise selber Fotos gemacht werden, auf denen zu sehen ist, wie die Fahrzeuge nach der Kollision standen.
Unfallskizzen helfen den Unfallhergang für die Versicherung oder Polizei darzulegen. Für viele Unfallopfer ist es nach diesem Riesenschreck eine besondere Herausforderung, fehlerfreie Unfallskizzen zu erstellen, nutzen Sie unseren Link:
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