Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!

Ich vermittel gerne!

  • Nutzungsausfall

Nimmt der nach einem Autounfall Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, so hat er als Eigentümer eines privat genutzten Pkws einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.                                                                                      

Der Geschädigte hat alternativ zur Anmietung eines Mietwagens während der unfallbedingten Nichtnutzbarkeit seines Fahrzeuges die Möglichkeit, sogenanntes „technisches Schmerzensgeld“ zu fordern. Dann spricht man

von der nach Tagesätzen zu berechnenden Nutzungsausfallentschädigung.

 

  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (Leistung, Ausstattung, Zweckmäßigkeit). Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich in der Regel nach einem Schwacke-Modell. Dies ist eine Leistung die der Sachverständige erbringt und in seinem Gutachten festhält!
  • Anspruch auf die Entschädigung besteht aber nur für den Zeitraum, in welchem das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden konnte.
  • Ist das durch den Autounfall beschädigte Fahrzeug also fahrbereit und verkehrssicher besteht prinzipiell nur Anspruch auf Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur.
  • Kauft der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug anstatt das durch den Autounfall beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen, ist bei einer kurzfristigen Anschaffung des Ersatzfahrzeuges ebenfalls ein Nutzungsausfall zu zahlen.

 

Dieser Hinweis ist wichtig für die Besitzer von Freizeitmobilen wie Oldtimer, Cabrios, Motorräder und Wohnmobilen:

 

Ist ein Zweitwagen vorhanden, und kann dem durch den Autounfall Geschädigten zugemutet werden, diesen zu nutzen, ist ein Nutzungsausfall nicht erstattungsfähig. Auch ist ein Nutzungsausfall nicht zu erstatten, wenn der Geschädigte dauerhaft auf die Reparatur seines durch den Autounfall beschädigten Fahrzeugs verzichtet.

 

Wie hoch fällt meine Nutzungsausfallentschädigung aus?!

 

Die Nutzungswerte bzw. die Höhe der Entschädigungsbeträge richten sich nach einer Tabelle, die in verschiedene Gruppen unterteilt ist.

Ein Beispiel : Die in die Gruppe A eingestuften Fahrzeuge sind kleinere Fahrzeuge, die in L eingestuften Pkw´s sind Luxusfahrzeuge.(siehe unten!)

 

Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, werden nach der überwiegenden Urteilen der Gerichte eine Gruppe herabgestuft. Ein weiteres Mal erfolgt diese Abstufung nach zehn Jahren.

Aber auch hier kann es Ausnahmen bei ,,Exoten'', gewerblich genutzten Fahrzeugen oder ältern Fahrzeugen geben. Bei älteren Fahrzeugen kommt z.B. laut Urteil des OLG Düsseldorf eine Abstufung auf Vorhaltekosten in Betracht. Es handelt sich um laufende Kosten wie Versicherung, Steuern, Kapitalzinsen und Leasingraten, die auch während der Ausfallzeit anfallen und daher Anspruch auf Schadenersatz begründen.

 

Hören Sie das Wort Vorhaltekosten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung eines Kfz-Haftpflichtfalls, kann es sich um einen Kürzungsversuch der gegnerischen Versicherung handeln.

 

Grundsätzlich ist der Nachweis durch den Geschädigten zu erbringen. Ein Kfz-Sachverständiger hält die Kosten in seinem Gutachten fest.

 

Tipp : Zur Vermeidung einer Eigenbeteiligung, bei der Amietung eines Unfallersatzwagen, empfiehlt es sich, ein Fahrzeug der nächst tieferen Gruppe zu wählen.

 

  •  Nutzungsausfall bei fiktiver Schadensabrechnung

Ob dem Geschädigten auch dann eine Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht, wenn er die Reparaturdurchführung bzw. die im Fall eines Totalschadens die Ersatzfahrzeugbeschaffung nicht konkret nachweist, sondern seinen Schaden "nach Gutachten" oder "nach Kostenanschlag" abrechnet, ist umstritten. Daher ist es

 

Wichtig!!!!

 

Kann der Geschädigte nach Reparatur seines Fahrzeugs keine Reparaturkosten-rechnung vorweisen, sollte er eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen lassen und so den Nachweis der Reparatur erbringen zu können. Denn wiederum erhält der Geschädigte für die festgelegte Dauer der Reparatur einen Nutzungsausfall.

 

 

Beispiele für die Nutzungsausfalltabelle

Ohne Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Ausstattung und Leistung!! Die Übergänge sind somit fließend. Ein gut motorisierter und ausgestatteter Ford Ka kann damit eine Stufe höher liegen als ein weniger gut motorisierter und ausgestatteter Ford Fiesta.

Gruppe
Fabrikat und Typ
PKW €/Tag
A
Citroen C1, Ford Ka, Hyundai Atos GL, Peugeot 106, Renault Twingo, Fiat 500
27,00
B
Fiat Punto, Ford Fiesta, KIA Rio, Mazda2, Mitsubishi Colt 1.3, Opel Corsa, Peugeot 208, Renault Clio 1.2, Seat Ibiza 1.4, Toyota Yaris, VW Polo Classic, VW Lupo
29,00
 
C
Fiat Bravo, Ford Focus, KIA Shuma LS, Opel Astra, Seat Toledo 1.6, Toyota Corolla 1.4, VW Golf, Mazda3
34,00
D
Alfa 147, Peugeot 308, Renault Mégane, VW Golf Variant
38,00
E
Audi A3 1.8, BMW 316i, BMW 318i, Ford Mondeo, Mazda MX-5, Nissan Primera 1.6, Opel Insignia, VW Passat Variant
43,00
F
Alfa GTV 2.0, Audi A4, BMW Z3 Roadster 1.9, Mercedes C180, Mitsubishi Galant
50,00
G
Alfa 157, Audi A6 2.0, BMW 320, Chrysler Voyager 2.4, Ford Cougar 24V, Peugeot 408 Coupè, Volvo S60
59,00
H
Audi A6 Avant 2.4, BMW 330 CI, BMW 525, BMW Z3 Roadster 3.0, Opel Omega
65,00
J
Audi A6 Avant 2.5, BMW 540i, Lexus GS 300, Porsche Boxter
79,00
K
Audi A8, BMW 740i, Jaguar XJR, Lexus LS 430, Mercedes E 430, Mercedes S320, Porsche 911 Carrera
119,00..
L
BMW 750i, Jaguar XKR Coupè, Mercedes S600, Mercedes CL 600
175,00..
Citroen C5 Frontschaden Nutzungsausfalltabelle. Dieser Citroen C5 wäre als Neuwagen in die Gruppe G einzuordnen. Auf Grund seines fortgeschrittenen Alters kommt aber nur E oder max. F in Frage.

Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer

 

Wer einen Oldtimer im Alltag nutzt, dem schuldet der Schädiger, bei einem unfallbedingtem Ausfall, Nutzungsausfallentschädigung.

Der Betrag wird ebenfalls der Tabelle entnommen, indem ein adäquates aktuelles Modell zum Vergleich herangezogen wird. Wegen der objektiv schlechteren Nutzbarkeit eines Oldtimers wird der Betrag jedoch um zwei Gruppen abgestuft (LG Berlin, Urteil vom 8.1.2007, Az: 58 S 142/06; Abruf-Nr. 073554).

Nutzungsausfall für Oldtimer ? Der 190er Mercedes ist ein alltagstauglicher Oldtimer

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