Schäden müssen nachgewiesen werden !
Die Beweislast liegt beim Geschädigten, da der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung auch im Zivilrecht gilt. Auch ein Unfallverursacher ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Dasselbe gilt für durch ihn entstandene Schäden. Diese müssen nachgewiesen werden.
Das Unfallgutachten ist in aller Regel Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung:
Letztlich beantwortet ein Unfallgutachten immer die Frage, welche Schadenssumme eine Versicherung begleichen soll.
Geht es auch ohne Gutachten ? Oder kann ich dem Gutachter der Versicherung trauen?
Besser nicht!
Für einen Laien ist es schwer bis unmöglich die tatsächliche Schadenshöhe zu beurteilen. Es ist immer zu empfehlen einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Die Versicherung des Unfallgegners bietet oft unbürokratische und schnelle Regulierung des Schadens an. Eine Versicherung hat aber bei der Abwicklung des Unfallschadens, verständlicher Weise, ein wirtschaftliches Interesse den Schaden gering zu erhalten. Leider ist immer wieder zu beobachten dass Schadenspositionen nicht oder unvollständig reguliert werden. Nutzungsausfall, Wertminderung und Restwert führen zum Beispiel immer wieder zu Streitigkeiten. Auch führt die Schadenssteuerung ihr Fahrzeug oft in inkompetente aber preiswerte Werkstätten.
Wieviel Wertschätzung jeder seinem Kraftzeug entgegenbringen will, bleibt ihm aber selbst überlassen.
Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
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