Schäden müssen nachgewiesen werden !
Die Beweislast liegt beim Geschädigten, da der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung auch im Zivilrecht gilt. Auch ein Unfallverursacher ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Dasselbe gilt für durch ihn entstandene Schäden:
Diese müssen nachgewiesen werden.
Auch ist ein Unfallgutachten in aller Regel Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung bei:
Letztlich geht es beim Unfallgutachten um die Frage, welche Schadenssumme die Versicherung auszahlen muss. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Schadenspositionen zusammen, die nach einem Verkehrsunfall im Gutachten im Detail betrachtet und dokumentiert werden müssen.
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