Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!

Ich vermittel gerne!

 

 

  • Wertminderung

        

Ein durch einen Unfallschaden beschädigtes Kraftfahrzeug kann manchmal nicht so repariert werden, dass es wieder in den ursprünglichen Zustand vor dem Unfall gesetzt wird. Das Auto weist dann Spuren der Reparatur oder verbleibende Restschäden auf. In einem solchen Fall bleibt das Fahrzeug auf Dauer in seinem Wert gemindert. Erstattet wird eine Wertminderung von der Kfz-Haftpflichtversicherung in aller Regel aber nur, wenn sie von einem Sachverständigen in einem Gutachten festgestellt wird.

Recht häufig ist der Fall, in dem der Schaden am Wagen  vollständig und ordnungsgemäß beseitigt werden kann.Hier spricht man von einer fach- und sachgerechten Reparatur. Man kann aber nicht ausschließen, dass sich durch den Unfall am Auto noch verborgene Mängel befinden, die erst in der Zukunft auftreten. Diese Mängel mindern das Fahrzeug zwar technisch nicht, schlagen sich aber im Falle des Weiterverkaufs in einem geringeren Kaufpreis nieder.

Die Wertminderung stellt damit einen Vermögensausgleich für das Risiko dar, aufgrund verdeckter Unfallschäden einen Mindererlös bei der Veräußerung des Fahrzeuges zu erzielen. Die tatsächliche Höhe der Wertminderung wird in besonderer Weise durch das Kaufverhalten eines Käufers des Auto bestimmt, dass den Unfallschaden erlitten hat. Man kann daher auch von einem wirtschaftlichen Wertverlust bei einem Schaden am Auto sprechen.

 

Der Kfz-Sachverständige stellt fest ob es an Ihrem Fahrzeug zu einer Wertminderung gekommen ist.

Hier wird zwischen einer merkantilen und technischen Wertminderung unterschieden.

 

Die merkantile Wertminderung  beziffert die Differenz des regionalen Marktwertes Ihres Fahrzeuges vor

und nach dem Schadensereignis. Das heißt Sie bekommen Ersatz für den Minderwert, den Ihr Fahrzeug

auf Grund Ihrer Angabe zum Unfall beim Verkauf erzielt.

                                                                       

Eine technische Wertminderung kann zum Beispiel durch eine nicht wiederherstellbare Farbnuance oder der

Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen eintreten.

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