Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Der vermeintliche Bagatellschaden...........

Ein Beispiel.

Gesamtkosten dieses Schadens : 2850 Euro + 650 Euro Wertminderung

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Warum brauche ich ein Gutachten  ?

Schäden müssen nachgewiesen werden !

 

Die Beweislast liegt beim Geschädigten, da der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung auch im Zivilrecht gilt.

Sollte ich eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten ?

Das Verkehrsrecht wird immer unübersichtlicher, eindeutige Unfälle oder Angelegenheiten gibt es eigentlich nicht.

Muß ich das Gutachten bezahlen ?

 Wurden Sie schuldlos in den Unfall verwickelt sichert § 823 und § 249 des BGB  Ihre Ansprüche.

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