Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Und jetzt aufgepasst! Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den
Wert der aufzubringen ist um ein vergleichbares Fahrzeug am Markt
beim einem seriösen Händler, in einem angemessenen Zeitraum, wieder
zubeschaffen.
Für den Geschädigten ist dieser Wert aber eher uninteressant!
Denn er wird schnell mit dem ......
verwechselt! Dieser ist der von der Versicherung
zu zahlende Wert und setzt sich so zusammen:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand findet allerdings nur Beachtung wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden, evtl. technischer Totalschaden vorliegt, oder die Abrechnung fiktiv, also auf Gutachtenbasis, erfolgen soll.
Und hier gibt es noch mehr Interessantes zum Thema:
!!!!KLICK!!!! auf das Feld.
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