Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!

Ich vermittel gerne!

 

 

  • Wiederbeschaffungswert

         Und jetzt aufgepasst! Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den

         Wert der aufzubringen ist um ein vergleichbares Fahrzeug am Markt

         beim einem seriösen Händler, in einem angemessenen Zeitraum, wieder

         zubeschaffen.

         Für den Geschädigten ist dieser Wert aber eher uninteressant!

         Denn er wird schnell mit dem ......

  • Wiederbeschaffungsaufwand

        verwechselt! Dieser ist der von der Versicherung

        zu zahlende Wert und setzt sich so  zusammen: 

 

        Wiederbeschaffungswert - Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand

 

Der Wiederbeschaffungsaufwand findet allerdings nur Beachtung wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden, evtl. technischer Totalschaden vorliegt, oder die Abrechnung fiktiv, also auf Gutachtenbasis, erfolgen soll.

 

Und hier gibt es noch mehr Interessantes zum Thema:

 

                                                !!!!KLICK!!!! auf das Feld.

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