Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!

Ich vermittel gerne!

 

Fiktiv abrechnen. Ein sehr komplexes Thema.

Unter der fiktiven Abrechnung verstehen wir eine Schadensregulierung auf Gutachtenbasis. Also : Sie können sich auch die Reparaturkosten auszahlen lassen.

  • Fiktive Abrechnung-darauf sollte geachtet werden.

Als Geschädigter nach einem Autounfall darf man in seiner Schadensberechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat!

Auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung stehen dem Geschädigten diese Stundensätze zu.

 

Ob der Geschädigte repariert oder nicht, bzw. wie er mit dem Schadensbetrag verfährt, ist prinzipiell seine Sache.

 

Leider gilt hier, auf Grund der sehr komplexen Urteilssprechung :

„Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei

 

Gute Beratung ist sehr wichtig !

Bei der fiktiven Abrechnung muss man die Schadenspositionen genau betrachten. Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert und der Restwert und in welchem Zustand befindet sich das Fahrzeug? Ist es verkehrssicher oder fahrbereit? Was soll mit dem PKW geschehen? Repariert der Geschädigte diesen (teilweise) selbst oder soll ein neues Fahrzeug nach dem Autounfall angeschafft werden? Bei all diesen Punkten kann man im Rahmen der fiktiven Abrechnung Fehler machen, bzw. falsche Abrechnungen der Versicherung akzeptieren, weil man seine Rechte nicht kennt.

 

Muß ich Kürzungen hinnehmen?

Oft versuchen Versicherungen, den Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" zu verweisen. Dann muss die Versicherung aber darlegen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

Der Geschädigte braucht sich garantiert nicht auf diese "freien Werkstätten" verweisen lassen, wenn sein Fahrzeuge bis zu drei Jahren alt ist. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und / oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten.

 

Aber auch bei älteren Fahrzeugen braucht der Geschädigte sich nicht auf die Stundensätze der Versicherung verweisen lassen, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

 

Lassen Sie sich den Ihnen zustehenden Betrag von der Versicherung nicht kürzen!

Diese Internetseite nutzt nur technisch erforderliche und somit keine zustimmungspflichtigen

Cookies !

Telefon

033451 555100

oder

0177 1560965

 

Wunsch-Termin, Feierabend- und Wochenendservice.

 

Jeden Samstag ab 9 - 12 Uhr trifft man(n und Frau) sich zum Benzingespräch!

(Bitte telefonisch anmelden)

Wir arbeiten mit

Kfz Sachverständiger Eberswalde Bad Freienwalde Berlin Strausberg Templin Prenzlau Schwedt Bernau Fürstenwalde Angermünde Oderberg Oranienburg www.unfall-gutachten.center
Druckversion | Sitemap
© Kfz-Sachverständigenbüro Ralph Schröter

Anrufen

E-Mail

Anfahrt