Ford Badewanne
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Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Wertschätzung professionell!

Ich bin spezialisiert auf Fahrzeuge ab 1950 und kenne auch die Geschichten zur Geschichte Ihres Klassikers. Grundlage jeder Fahrzeugbewertung ist eine Checkliste mit 123 Prüfpunkten.

Neben der Begutachtung auf einer Hebebühne und einer ausführlichen Fotodokumentation (auf Wunsch auch mit dem Endoskop), rundet schließlich eine Probefahrt die Bewertung ab.

 

Wenn möglich, schlagen ich Ihnen eine eine restaurationsbegleitende und aussagekräftige Dokumentation, die die einzelnen Restaurierungsschritte abschnittsweise festhält,vor.

 

Ich verwende die in der Oldtimerszene etablierten Zustandsnoten und deren Beschreibungen wie sie im Handel und bei der Versicherungseinstufung anerkannt werden.

 

 

Wichtig : Oldtimer - Wertdefinitionen

Immer wieder führen die verschiedensten Wertdefinitionen der Stammtischgespräche und Treffen zu einer allgemeinen Unsicherheit.

 

Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel.
 

Marktwert

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt. Das bedeutet, für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durch schnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt. neutral und als Endpreis zu verstehen. Bei selten gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne MwSt.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzter Preis im Sinne von §57 VVG (VVG = Versicherungsvertrags gesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.


 

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleich wertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (inkl. MwSt.), dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

 

Definition gängiger Zustandsnoten

Note 1

Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser*). Sehr selten.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die Bewertung in die Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d.h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers.

Note 2

Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Diese leichten Gebrauchsspuren sollten sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach der Restauration widerspiegeln. Entsprechend niedrig ist auch der Verschleißgrad der Technik.

Note 3

Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restauration widerspiegeln. Entsprechend hierzu ist auch der Verschleißgrad der Technik.

Note 4

Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt deutliche Verschleißspuren

Note 5

Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.

Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt. Könnte auch als Teileträger verwendet werden.

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