Ford Taunus P3
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Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Die Geschichte mit dem ,,H‘‘ im Kennzeichen.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1997 das sogenannte H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge eingeführt. Seitdem werde sehr viele Oldtimer am "H" ihres Autokennzeichens identifiziert, obgleich das Führen eines H im Kennzeichen dem Oldtimerfan freigestellt wird. Auf den Wert eines Fahrzeugs hat das daher keinen größeren Einfluß. Dieser wird durch ein Wertgutachten ermittelt. Für viele Oldtimerfans lohnt sich die Zulassung als Oldtimer auch nicht. Kleinstwagenbesitzer und jene Besitzer eines Oldtimer mit einer EURO 2 Abgasnorm, sollten sich überlegen ob das Führen eines H im Kennzeichen die Mehrausgabe wert ist.

 

Die Fahrzeuge müssen, im Gegensatz zu einer Oldtimerversicherung, auf jeden Fall älter als 30 Jahre sein. Das Alter des Kraftfahrzeugs ist allerdings nicht die einzige Voraussetzung, um das besonders bei Liebhabern begehrte Autokennzeichen zu erhalten. Für die Fahrzeuge gilt außerdem:

 

- der Oldtimer muss in den Hauptbaugruppen dem Original entsprechen.

- es sind nur typische und zeitgenössische Umbauten erlaubt.

- das Fahrzeug darf keine großen Mängel und Gebrauchsspuren haben.

 

Neben der einfachen Identifikation eines Oldtimers mit dem ,,H‘‘ durch Außenstehende (das H steht für historisch), machen diese Vorteile vor allem Sinn :

 

  • Vergleichsweise niedriger Einheits-Steuersätze von 192 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger beziehungsweise ca. 46 Euro für Motorräder. Diese lohnen sich bei allen Dieseln, Kat-losen Pkw mit mehr als 700 ccm Hubraum und Motorrädern ab etwa 600 ccm, jeweils bei ganzjähriger Zulassung.

 

  • Das H-Kennzeichen ist für KAT-lose Fahrzeuge zudem ein Freifahrtschein in die Umweltzonen.

 

  • KAT-Fahrzeuge mit H im Kennzeichen können auf die grüne Plakette in der Windschutzscheibe verzichten.

 

  • Seit 2017 können Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen kombiniert werden.

 

 

Das Fahrzeug wird vor der Zulassung von einem Prüfer der DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV genau unter die Lupe genommen. Wie normal zugelassene Fahrzeuge muss der Oldtimer alle 2 Jahre zum TÜV. Bei der HU wird der Zustand des Fahrzeugs erneut geprüft. Die H-Zulassung kann auch aberkannt werden. Oldtimer mit H-Zulassung dürfen privat und gewerblich genutzt werden.

 

 

Die Kosten der Begutachtung und Erstellung liegen im Übrigen, je nach Prüforganisation, so um die 130,00 € . Hinzukommen kommen Kosten für die Hauptuntersuchung und ggf. einer Abgasuntersuchung (weitere ca. 150€). Sparen kann wer die Oldtimerbegutachtung auf den nächsten TÜV-Termin legt.

 

Für die Zuteilung eines H Kennzeichen kann ich Ihnen regional germe behilflich sein. Schauen sie unverbindlich und kostenlos bei mir vorbei. Vereinbaren Sie einen Termin unter

 

Tel. 033451 555100

 

Achtung: Das Oldtimer-Gutachten nach StVZO ist nicht dasselbe wie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer.

 

Mit dem Wertgutachten können Sie den individuellen Wert Ihres Fahrzeugs besser einschätzen, es reicht aber für eine H-Zulassung nicht aus.



 

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