HIS – Die Schufa ihres Autos. Das sollten sie wissen.
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient im Interesse der Versicherungskunden der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch. Das HIS wurde ursprünglich Anfang 1993 entwickelt und nach umfangreichen technischen und datenschutzrechtlichen Änderungen von der informa HIS GmbH komplett neu entwickelt und zum 1. April 2011 in Betrieb genommen.
Das HIS soll für den Versicherer ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht.
Gespeichert werden sollen Auffälligkeiten bzw. häufige Schadensmeldungen. Durch den Rückgriff auf das HIS kann eine Versicherung also prüfen, ob für ein Fahrzeug bereits ein Schaden gemeldet wurde und ob dieser repariert worden ist.
Realistisch handelt es sich bei ,,der HIS‘‘ damit um eine Wagnisauskunft, die man als ,,SCHUFA‘‘ der Versicherungen sehen kann. Man kann es aber auch ’schwarze Liste‘ nennen.
Das Problem.
Während der Schadensregulierung kann ein Sachbearbeiter der Versicherung prüfen, ob zu diesem Fahrzeug eine Meldung vorliegt. Dies kann problematisch aus Sicht des Geschädigten werden, wenn es sich um ein überlappendes Schadensereignis handelt und /oder ein Altschaden bzw. Vorschaden ungenügend oder nicht repariert wurde. Im besten Fall führt der Hinweis auf einen früheren Schaden im HIS nur zu Kürzungen und Kürzungsversuchen bei der Schadensabwicklung. Das hat dann nichts mehr mit Betrugsprävention zu tun.
Im schlechtesten Fall kann ein Altschaden, aber auch ein in Eigenregie und -Leistung reparierter Vorschaden, dazu führen, dass aus einem neuen Unfall keine Schadenersatzansprüche mehr ableitbar sind!
Ein immer wiederkehrendes Szenario ist das Folgende:
Sie hatten mit Ihrem, laut Kaufvertrag und Vorbesitzer, unfallfreien Gebrauchtwagen unverschuldet einen Verkehrsunfall. Bei der Schadensregulierung wird zu Ihrer Überraschung festgestellt, dass der Wagen bereits einen Unfall hatte. Sie sind dann in der Beweispflicht, dass durch den neuen Unfall ein regulierungswürdiges Schadensereignis eingetreten ist. Ohne Vorlage einer Reparaturrechnung wird die sach- und fachgerechte Reparatur gerne angezweifelt und eine sogenannte Rechtsprechung zitiert in der dem allgemeinen Sachverständigenwesen die nötige Kompetenz zur Beurteilung der Sachlage abgesprochen wird.
Tatsächlich ist ein solches Urteil im Umlauf, welches allerdings jüngst vom BGH relativitiert wurde. Dennoch viel potenzial um zu Streiten.
Also ist größte Vorsicht geboten. Ohne professionelle Hilfe landen Sie schnell in einer Sackgasse!
Alle Versicherungsgesellschaften haben Zugriff auf das HIS im Schadenfall.
Als Halter eines Fahrzeugs können Sie eine Selbstauskunft anfordern. Wenn Sie genau wissen wollen, welche Daten Versicherungen im HIS über Ihr Fahrzeug gespeichert haben, können Sie also einen Antrag für eine Selbstauskunft stellen.
Laut Datenschutzgrundverordnung beträgt die Frist der Speicherung im HIS vier Kalenderjahre. Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr der erstmaligen Speicherung. Kommt es zu einer neuen Speicherung in der Datenbank, verlängert sich die Speicherfrist entsprechend. So soll gewährleistet sein, dass bei häufigen Schadensmeldungen die gesamte Historie geprüft werden kann. Die Höchstspeicherdauer ist allerdings auf 10 Jahren begrenzt.
Wir raten : Prävention ist alles!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher.
Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
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