Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Der Totalschaden nach einem Autounfall unterteilt sich in einen technischen und einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Der technische Totalschaden nach einem Autounfall liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig tiefgreifend sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes auch mit den Mitteln der modernen Reparaturtechnik nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
Der - bei einem Autounfall wesentlich relevante - wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, lässt sich ganz leicht ermitteln, wenn das Gutachten eines Sachverständigen vorliegt.
Darin sind Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten (netto) und Reparaturkosten (brutto) sowie die Wertminderung (merkantiler Minderwert) aufgeführt. Der merkantile Minderwert ist eine Schadensposition an dem Fahrzeug und addiert sich zu den Reparaturkosten.
Die Abrechnung-ein sehr komplexes Thema!
Soll der Schaden aus dem Verkehrsunfall fiktiv abgerechnet werden, wird der Reparaturkostenbetrag netto erstattet, wenn dieser unter dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt.
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ist der Wiederbeschaffungsaufwand.
Wird dann aber (selbst) repariert und wird ein Reparaturnachweis erbracht und das sach- und fachgerecht reparierte Fahrzeug sechs Monate über den Zeitpunkt des Autounfalls hinaus genutzt, ist der Restwert, unter Umständen, noch zu erstatten. Dann erhält der Geschädigte also den Wiederbeschaffungswert und nicht nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Die Schadenssumme darf allerdings nicht höher als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dazu gibt es hier Informationen : Klick!
Überläßt man der Versicherung des Unfallgegners die Berechnung, lohnt es sich die Abrechnung der Versicherung genau zu überprüfen.
Ratsamer ist natürlich gleich einen unabhängigen Kfz-Guachter einzuschalten und sich juristischen Beistand zuholen. Sprich : Schalten Sie einen Anwalt ein!
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