Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Wer sich das Kennzeichen des Unfallgegners gemerkt hat, hat Glück gehabt. Über einen Anruf beim Zentralruf der Versicherer unter 0800 25 026 00 kann die gegnerische Kfz-Versicherung ermittelt werden.
Informieren Sie die Polizei und einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Schadensaufnahme. Der fremde Fahrer muß sich wegen Fahrerflucht verantworten. Hat man aber kein Kennzeichen notiert, sieht es schlecht aus. Auf Blechschäden bleibt man dann sitzen. Wurden Personen bei dem Unfall verletzt, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden.
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