Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Der Kostenvoranschlag........

.......ist die unsicherste Variante in der Schadenabwicklung.

Nach einem unverschuldeten Unfall teilt die gegnerische Versicherung häufig mit, dass sie kein Kfz Gutachten benötige und ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei.

Bei diesem Vorschlag ist Vorsicht geboten! Ein Kostenvoranschlag kann eine gute Lösung sein, im Regelfall ist er es jedoch nicht.

Die Schadenabwicklung mittels Kfz-Kostenvoranschlag ist häufig nur für die regulierende Versicherung eine gute Wahl!

Viele Ihrer Ansprüche werden bei dieser Abwicklungsvariante gar nicht erst ermittelt.

Ein Kostenvoranschlag sollte keine Lösung darstellen, wenn...

  • der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt (Bagatellschäden bis ca. 750 Euro evtl.1.000 Euro)
  • der Schaden eine höhere Komplexität aufweist (für einen Laien nicht vollständig einschätzbar ist)
  • der Eintritt einer Wertminderung zu überprüfen ist.
  • Alt- oder Vorschäden am Fahrzeug vorliegen.
  • Risiken für eine Ausweitung der Reparaturkosten bestehen.
  • die Ermittlung weiterer Positionen erforderlich ist (Reparturdauer, Ausfallzeit, Verkehrssicherheit, Nutzungsausfall)
  • eine Restwertermittlung erforderlich ist.

 

Allerdings sperren sich die Versicherungen, wenn die Schadenssumme in keinem Verhältnis zu den Kosten des Gutachters stehen.

In diesen Fällen erstellen wir ein Kurz-Gutachten inklusive Lichtbildern. Dieses ist in der Erstellung günstiger, geht jedoch nicht auf Kosten wie Wertminderung oder den Nutzungsausfall ein.

Solche Schäden sollten keinesfalls per Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Die Gefahr versteckter Schäden ist zu groß. Lassen Sie einen Fachmann ran !

Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!

Ich vermittel gerne!

 

 

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