.......ist die unsicherste Variante in der Schadenabwicklung.
Nach einem unverschuldeten Unfall teilt die gegnerische Versicherung häufig mit, dass sie kein Kfz Gutachten benötige und ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei.
Bei diesem Vorschlag ist Vorsicht geboten! Ein Kostenvoranschlag kann eine gute Lösung sein, im Regelfall ist er es jedoch nicht.
Die Schadenabwicklung mittels Kfz-Kostenvoranschlag ist häufig nur für die regulierende Versicherung eine gute Wahl!
Viele Ihrer Ansprüche werden bei dieser Abwicklungsvariante gar nicht erst ermittelt.
Allerdings sperren sich die Versicherungen, wenn die Schadenssumme in keinem Verhältnis zu den Kosten des Gutachters stehen.
In diesen Fällen erstellen wir ein Kurz-Gutachten inklusive Lichtbildern. Dieses ist in der Erstellung günstiger, geht jedoch nicht auf Kosten wie Wertminderung oder den Nutzungsausfall ein.
Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
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