Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie erst einmal viel Lauferei. Sie müssen telefonieren, faxen, einen Sachverständigen aufsuchen
oder die Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen. Ihnen sind dadurch Kosten entstanden. Laut geltender Rechtsprechung können Sie eine Kostenpauschale geltend machen. Ohne einen
entsprechenden Nachweis können Sie zwischen 15,-€ und 25,-€ je nach Region pauschal ansetzen.
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