Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden ersetzt haben will, muss ihn nachweisen können!
Mit einem Unfallgutachten erhält der Geschädigte eine Grundlage für seine Forderungen. Es hält primär den Schadensumfang und Schadenshöhe fest und bemisst sich aus folgenden Punkten:
Ein Unfallgutachten sichert somit auch Beweise.
Bei schweren Zusammenstößen liefert die hinzugerufene Polizei in der Regel schon erste Informationen für die Versicherungen oder gegebenenfalls ein Gericht. Es gilt aber zu bedenken, dass Laien selbst kleine Dellen nur schwer bewerten können. Es empfielt sich immer einen Fachmann auf den Schaden blicken zulassen.
Hierfür sind Sie bei einem Gutachter für Kfz-Schäden am Besten aufgehoben. Er gibt Ihnen einen ersten Überblick und entscheidet ob die Anfertigung eines Gutachten erforderlich ist. Bagatellschäden können auch durch einen Kostenvoranschlag reguliert werden. Auch diesen erhalten Sie von Ihrem sachverständigen Gutachter Ihrer Wahl.
Wichtig !!!!
Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters!
Ein Unfallgutachten unterliegt keinen Automatismus, auch wenn es oft von Versicherer und Reparaturwerkstätten suggeriert wird.
Sie alleine sollten den Schadensgutachter Ihres Vertrauens beauftragen.
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