Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter
Kfz-Sachverständiger Ralph Schröter

Unfallgutachten

Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden ersetzt haben will, muss ihn nachweisen können!

 

Mit einem Unfallgutachten erhält der Geschädigte eine Grundlage für seine Forderungen. Es hält primär den Schadensumfang und Schadenshöhe fest und bemisst sich aus folgenden Punkten:

  • Auflistung aller Schäden durch den Unfall
  • Abwegung von Folgeschäden
  • notwendige Reparaturen, um die Unfallschäden zu beheben
  • Auflistung von Schäden, die bereits vor dem Unfall bestanden
  • voraussichtliche Reparaturkosten
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Wertminderung durch den Unfall
  • Ausstattung und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Beurteilung der Reparaturwürdigkeit
  • Aufwendungen in Folge einer Ersatzbeschaffung.
  • Nutzungsausfallentschädigung

Ein Unfallgutachten sichert somit auch Beweise.

 

Bei schweren Zusammenstößen liefert die hinzugerufene Polizei in der Regel schon erste Informationen für die Versicherungen oder gegebenenfalls ein Gericht. Es gilt aber zu bedenken, dass Laien selbst kleine Dellen nur schwer bewerten können. Es empfielt sich immer einen Fachmann auf den Schaden blicken zulassen.

Hierfür sind Sie bei einem Gutachter für Kfz-Schäden am Besten aufgehoben.  Er gibt Ihnen einen ersten Überblick und entscheidet ob die Anfertigung eines Gutachten erforderlich ist. Bagatellschäden können auch durch einen Kostenvoranschlag reguliert werden. Auch diesen erhalten Sie von Ihrem sachverständigen Gutachter Ihrer Wahl.

Wichtig !!!!

Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters!

Ein Unfallgutachten unterliegt keinen Automatismus, auch wenn es oft von Versicherer und Reparaturwerkstätten suggeriert wird.

 

Sie alleine sollten den Schadensgutachter Ihres Vertrauens beauftragen.

 

 

VW Bulli T6 Auch Totalschäden sollten vernünftig bewertet werden.

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