Schäden müssen nachgewiesen werden !
Die Beweislast liegt beim Geschädigten, da der juristische Grundsatz der Unschuldsvermutung auch im Zivilrecht gilt.
Das Verkehrsrecht wird immer unübersichtlicher, eindeutige Unfälle oder Angelegenheiten gibt es eigentlich nicht.
Wurden Sie schuldlos in den Unfall verwickelt sichert § 823 und § 249 des BGB Ihre Ansprüche.
Der Saison-Check
Wir lieben Klassiker !
Fachbegriffe schnell erklärt.
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Jeden Samstag ab 9 Uhr- trifft man(n und Frau) sich zum Benzingespräch!
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