Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz im Bereich der Kfz Haftpflicht ist natürlich eine zumindestens teilweise, besser gänzliche Schuldlosigkeit am Geschehenen.
Dann sichert § 823 und § 249 des BGB Ihre Ansprüche :
(§823, 1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(§249, 1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Und dies betrifft nicht nur die Deckung der Reparaturkosten an Ihrem Kfz!
Achten Sie auf eine schnelle und vollständige Schadensregulierung.
Und das sind Ihre möglichen Schadenspositionen :
Sollte der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug im Bereich der Bagatellschadengrenze (ca. 750,00 EUR) liegen,
dürfte in diesem Fall ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung ausreichen, da die Kosten für ein Gutachten bei
Bagatellschäden von Versicherungen in der Regel nicht übernommen werden.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung. In jedem Fall
für die nachgewiesene Dauer der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges.
Nimmt der nach einem Autounfall Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, so hat er als Eigentümer eines privat
genutzten Pkws einen Anspruch auf Nutzungsausfall.
Der Geschädigte kann alternativ zur Anmietung eines Mietwagens während der unfallbedingten Nichtnutzbarkeit
seines Fahrzeuges die Möglichkeit nutzen, sogenanntes „technisches Schmerzensgeld“ zu fordern. Man spricht hier
von der nach Tagesätzen berechnenden Nutzungsausfallentschädigung.
Die Höhe der Nutzungsausfall - Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, die nach der Nutzungsausfall-
entschädigungstabelle nach Schwacke zu berechnen sind, daraus ergibt sich der Nutzungsausfall.
Letztere, sowohl Rechtsanwalt- wie Sachverständigenkosten können direkt mit der Versicherung verrechnet werden. Vorkasse ist in der Regel nicht nötig.
Kleiner Tipp am Ende: Machen Sie sich mit den Begriffen der Schadensregulierung vertraut und schauen Sie in unser Unfall-Lexikon.....und klick!!
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