Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Wann und warum brauche ich eine Reparaturbestätigung?
Haben Sie Ihr Fahrzeug totz wirtschaftlichen Totalschaden repariert bzw, liegt keine Reparaturrechnung vor, ist eine Reparaturbestätigung enorm wichtig, da bei einem erneuten Unfall die gegnerische Versicherung einen Nachweis über die Reparatur verlangen könnte. Ist keiner vorhanden, wird eine Kfz-Versicherung Ihre Ansprüche kürzen. Diese Konstelation hällt allerdings viele Fallstricke bereit. Dazu lesen hier alles über die HIS in diesem Lexikon........und klick!
Ein ( negativ ) Beispiel :
Nach erfolgter Reparatur wurde das Fahrzeug für die Erstellung einer Reparaturbestätigung vorgeführt.
Blick mit dem Endoskop auf die Unterseite des Dachaußenblechs. Die Instandsetzung erfolgte nicht laut Gutachten und von niederer Qualität. Die Reparaturbestätigung kann hier keinesfalls vollumfänglich ausfallen.
Grundsätzlich nein ! Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, sind die im Rahmen einer tatsächlich erfolgten Reparatur angefallenen Kosten einer Reparaturbestätigung für sich genommen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht ersatzfähig. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung sei insoweit unzulässig.
Die Erstellung einer Reparaturbestätigung in Eigenleistung ist ebenfalls möglich. Hierzu reichen Sie eine einfache selbst erstellte Besätigung über die Reparatur Ihres Fahrzeugs, sowie einige Bilder bei der Versicherung ein. Als Nachweis, dass die Fotos aktuell sind und nicht vor dem Unfallereignis angefertigt wurden nutzen Sie eine Tageszeitung, welche Sie gut sichtbar auf dem Foto positionieren. Für die Reparaturbestätigung in Eigenleistung sind 3-5 Fotos ausreichend. Zusätzlich ist ein Hinweis über den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten zu empfehlen
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