Der Rechtsanwalt, als Ihre Interessenvertretung, stellt Waffengleichheit zwischen Ihnen und der Versicherung her und ermöglicht so die Schadenabwicklung auf Augenhöhe.
Nach einem Unfall müssen die Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Wenn der Geschädigte die
Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Ersatzpflichtigen geltend macht und wenn klar ist, wer zu welchen Anteilen haftet und auch die Höhe des Schadens leicht überprüft werden kann, können die
Bemühungen um Schadenersatz außergerichtlich stattfinden.
Können die Unfallschäden nicht außergerichtlich abgewickelt werden, können die Ansprüche des Geschädigten mit einer Klage geltend gemacht werden. Dann wird in einer Klageschrift der
Schadenersatzanspruch genau dargestellt, warum er besteht und in welcher Höhe er begründet ist. Klagen sind z.B. erforderlich, wenn der Ersatzpflichtige die Anspruchschreiben des Geschädigten nicht
beachtet, oder wenn unterschiedliche Ansichten zur Schadenshöhe bzw. Haftungsquote bestehen.
Das Verkehrsrecht wird immer unübersichtlicher, eindeutige Unfälle oder Angelegenheiten gibt es eigentlich nicht.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmt Ihnen die gesamte
Arbeit der Unfallabwicklung ab, sie müssen sich um nichts kümmern. Er hat die Kompetenz und Erfahrung sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen und insbesondere IHRE RECHTE
durchzusetzen.
Die Versicherung des Unfallgegners ist Ihr Gegner. Sie bietet oft unbürokratische und schnelle Regulierung des Blechschadens an. Nur der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann und wird Ihnen sagen, welche
weiteren Ansprüche Ihnen zustehen. Die Versicherung hat bei der Abwicklung des Unfallschadens nur das Interesse der Versicherung im Auge, nicht Ihr Interesse.
Die Kosten für die Beauftragung des Anwalts trägt bei unverschuldeten Unfällen immer die Versicherung des Unfallgegners. Sie gehen somit kein Risiko ein und bekommen die gesamte Kompetenz, um Ihre
Rechte durchzusetzen.
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