Hinweis: Diese Stichwortübersicht kann keine Rechtsberatung ersetzen! Einige Themen sind weitaus komplexer als dargestellt. Wenden Sie sich unbedingt an eine(n) Anwältin/Anwalt für Verkehrs- und Schadensrecht!
Ich vermittel gerne!
Werden bei der Reparatur Ihres unfallgeschädigten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, erfährt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen
möchten. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteile und
Lackierung wird ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht (sog. NfA-Abzug, „Neu für Alt“).
NfA ist eigentlich ein Begriff aus dem Bereich der Kaskoversicherung Ihres Fahrzeuges, findet sich aber auch in der Kalkulation eines Haftpflichtschadens.
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