Ein Unfallgutachten bezahlt nicht unbedingt derjenige, der es in Auftrag gegeben hat.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind die Kosten ein Teil der Schadenpositionen.
Deshalb sind sie durch den Schädiger bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Das ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Unseriöse Sachverständige verlangen oft, dass der Auftraggeber die Kosten vorstreckt. Dies lässt sich jedoch mit einer Sicherungsabtretung vermeiden, dann zahlt die zuständige Versicherung, in der Regel ohne Umwege, direkt an den Sachverständigen.
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